Was geschieht mit Website, Facebook & Co.?
Als digitalen Nachlass bezeichnet man Daten im Internet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen. Dazu zählen zum Beispiel die Daten, die der Verstorbene bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Xing oder Google+ hinterlässt. Die Rechte an diesen Daten übernehmen die Erben. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es für die Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde die Accounts zu löschen.
Auch im Internet erworbene Daten wie Musikstücke, Texte, Fotos oder Filme stehen im Prinzip den Erben zu. Dabei müssen aber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters beachtet werden.
Das Urheberrecht gilt auch für den Verstorbenen bzw. seine Erben. Es gilt z. B. für Fotos oder Videos, die vom Verstorbenen angefertigt oder im Internet veröffentlicht wurden. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Unternehmen wie Facebook lassen sich jedoch sogenannte „einfache“ Nutzungsrechte mit der Veröffentlichung abtreten. Daher ist hier Vorsicht geboten.
Auch die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und sogenannten Clouds, virtuellen Speicherplätzen, sollten Erben über die Betreiberfirmen mittels Sterbeurkunde anfordern und die Inhalte ggf. löschen. Wer den Computer des Verstorbenen gründlich sichten möchte, sich aber den Umgang mit der Technik nicht zutraut, kann spezielle Firmen mit unterschiedlichen Prüf- und Bearbeitungsaufträgen beauftragen. Gerne beraten wir Sie dazu.
Formalitätenportal
Der digitale Nachlass
Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet. Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden. Mit dem Online Schutzpaket lassen Sie den digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln und erledigen dabei sicher und einfach alle Formalitäten mit einem Auftrag.
- Abmeldung im Internet: Automatische Ermittlung und Abmeldung von Nutzerkonten bei über 150 führenden Online-Anbietern.
- Übernahme von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden übernommen, persönliche Daten werden abrufbar.
- Kündigung von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden gekündigt, laufendeKosten werden rechtzeitig gestoppt.
- Auszahlung von Guthaben: Alle vorhandenen Guthaben werden angefordert, Erbansprüche werden geltend gemacht.
- Kontrolle aller Ergebnisse: Alle Rechercheergebnisse werden dokumentiert, Ergebnisberichte sind jederzeit online abrufbar.
Internetaktivität in Zahlen (D):
- Internetnutzer geamt: 69,8 Mio.
- Nutzeranteil unter den 50-59-Jährigen: 80%
- Nutzeranteil unter den über 60-Jährigen: 40%
- Nutzeranteil, der Online-Käufe tätigt: 95%
Quellen: AGOF 2014, CRR, Deals.com, ITU 2013